Digitales Europa
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Digitaler Wandel der europäischen Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung 50-100%. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.
Beratung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Unterstützung des digitalen Wandels der europäischen Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft
- Förderung von Verbreitung und Akzeptanz digitaler Technologien durch Erprobung, anwendungsorientierte Umsetzung und Rollout
- Stärkung der digitalen Kapazitäten Europas ("digitale Souveränität")
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas in der globalen digitalen Wirtschaft
Spezifische Ziele (SZ):
- Spezifisches Ziel 1: Hochleistungsrechnen
- Spezifisches Ziel 2: Künstliche Intelligenz
- Spezifisches Ziel 3: Cybersicherheit und Vertrauen
- Spezifisches Ziel 4: Fortgeschrittene digitale Kompetenzen
- Spezifisches Ziel 5: Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität
- Spezifisches Ziel 6: Halbleiter
Maßnahmen
Maßnahmen in SZ 1:
- Einrichtung einer Supercomputer-Infrastruktur, die insbesondere für KMU und Forschungszwecke leicht zugänglich ist
- Nutzung von Supercomputing zu Zwecken des öffentlichen Interesses, z.B. bei der Bewältigung des Klimawandels oder der Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und der Sicherheit
Maßnahmen in SZ 2:
- Entwicklung und Stärkung des (kommerziellen) Einsatzes von KI durch Unternehmen und öffentliche Verwaltungen
- Stärkung und Vernetzung von Test- und Experimentiereinrichtungen für KI
- Einrichtung europäischer Datenräume
Maßnahmen in SZ 3:
- Stärkung der Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen
- Unterstützung des breiten Einsatzes der Cybersicherheitskapazitäten in der gesamten Wirtschaft
- Verbesserung der Zusammenarbeit bei Cybersicherheitsprojekten zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie zwischen dem zivilen und dem Verteidigungssektor
- Steigerung der Fähigkeiten Europas in den Bereichen optische Kommunikation und Cybersicherheit durch den Einsatz von Quantenkommunikationsinfrastrukturen
Maßnahmen in SZ 4:
- Unterstützung von Konzeption und Durchführung spezialisierter Trainingsprogramme für zukünftige Experten in Daten und KI, Cybersicherheit, Quanten- und High Performance Computing
- Unterstützung hochwertiger Schulungen am Arbeitsplatz und von Praktika für Studierende und Arbeitskräfte in diesen Schlüsselbereichen
Maßnahmen in SZ 5:
- Unterstützung von Konzeption und Durchführung spezialisierter Trainingsprogramme für zukünftige Experten in Daten und KI, Cybersicherheit, Quanten- und High Performance Computing
- Unterstützung hochwertiger Schulungen am Arbeitsplatz und von Praktika für Studierende und Arbeitskräfte in diesen Schlüsselbereichen
Maßnahmen in SZ 6:
- Aufbau von Entwurfskapazitäten für integrierte Halbleitertechnologien
- Ausbau bestehender und Entwicklung neuer fortschrittlicher Pilotanlagen
- Beschleunigung der innovativen Entwicklung hochmoderner Quantenchips und dazugehöriger Halbleitertechnologien
- Beschleunigung der innovativen Entwicklung hochmoderner Quantenchips und dazugehöriger Halbleitertechnologien
- Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem sogenannten „Chip-Fonds“
Europäische Digitale Innovationszentren:
Im ersten Jahr der Durchführung des Programms wurde ein Netz Europäischer Digitaler Innovationszentren eingerichtet (mindestens ein Zentrum je Mitgliedstaat). Diese üben folgende Tätigkeiten aus:
- Bereitstellung von Fachwissen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel, einschließlich Test- und Experimentiereinrichtungen
- Unterstützung von insbesondere KMU, um ihre Geschäftsmodelle durch vom Programm erfasste Technologien zu verbessern
- Förderung des Transfers von Fachwissen zwischen den Regionen
- Bereitstellung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich KI, Hochleistungsrechnen sowie Cybersicherheit und Vertrauen für öffentliche Verwaltungen und KMU
- Bereitstellung von Finanzhilfen für Dritte im Rahmen des SZ 4 (fortgeschrittene digitale Kompetenzen)
Förderung
Budget:
- Gesamtbudget:8,2 Mrd. Euro
Teilbudgets:
- SZ 1 „Hochleistungsrechnen“: ca. 2 Mrd. Euro
- SZ 2 „Künstliche Intelligenz“: ca. 1,7 Mrd. Euro
- SZ 3 „Cybersicherheit und Vertrauen“: ca. 1,4 Mrd. Euro
- SZ 4 „Fortgeschrittene Kompetenzen“: ca. 0,5 Mrd. Euro
- SZ 5 „Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität“: Mrd. Euro
- SZ 6 „Halbleiter“: ca. 1,5 Mrd. Euro
Ko-Finanzierung:
- Für die Mehrzahl der Zuschüsse beträgt die Ko-Finanzierungsrate 50% (z.B. einfache Zuschüsse, Unterstützungsmaßnahmen für KMU, Beschaffungszuschüsse).
- Bei bestimmten Maßnahmen ist ein erhöhter Ko-Finanzierungssatz (z.B. 75% in bestimmten Fällen für Unterstützungsmaßnahmen für KMU) bis hin zur Vollförderung (z.B. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen) vorgesehen.
- Die Projektdauer variiert je nach Aufruf.
- Die Förderhöhe variiert je nach Zuwendungsinstrument.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten
Kernzielgruppen:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Start-Ups
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Öffentliche Verwaltungen
Dabei sollen die geförderten digitalen Dienstleistungen insbesondere KMU und öffentlichen Einrichtungen zugutekommen.
Projektpartner:
- Es handelt sich um eine Konsortialförderung. Die Zusammensetzung des Konsortiums wird im jeweiligen Aufruf festgelegt.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die meist mehrjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
- Für die verschiedenen Programmereiche werden separate Arbeitsprogramme beschlossen.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/694
Programmwebsite:
Programmwebsite der EU-Kommission, Generaldirektion CNECT
Beratung
Verwaltung:
- Die Maßnahmen in SZ 1 werden in erster Linie vom Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen durchgeführt.
- Die Maßnahmen in SZ 2 werden in erster Linie unter direkter Mittelverwaltung durchgeführt.
- Die Maßnahmen in SZ 3 werden in erster Linie durch das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung sowie durch das Netz nationaler Koordinierungszentren durchgeführt.
- Die Maßnahmen in SZ 4 werden in erster Linie unter direkter Mittelverwaltung durchgeführt.
- Die Maßnahmen in SZ 5 werden in erster Linie unter direkter Mittelverwaltung durchgeführt.
- Die Maßnahmen in SZ 5 werden in erster Line vom Gemeinsamen Unternehmen für Chips durchgeführt,
Die Zuständigkeit für das Programm insgesamt liegt in Deutschland beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Für einzelne Themenfelder und Teilbereiche können andere Bundesministerien zuständig sein.
Letzte Aktualisierung: 14.11.2024
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Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
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