Kreatives Europa SEKTORÜBERGREIFEND
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Innovative Maßnahmen im Kultur- und Kreativsektor; Förderung einer vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienlandschaft und der Medienkompetenz.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Kultureinrichtungen sowie Unternehmen der Kreativ- und Medienbranchen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss und Vergaben. Ko-Finanzierungsrate in der Regel zwischen 60% und 90%. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.
Beratung
Creative Europe Desk KULTUR
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstr. 59a
53113 Bonn
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Wahrung, Entwicklung und Förderung der europäischen kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des europäischen Kultur- und Spracherbes
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors
Querschnittsziele:
- Förderung von Inklusion, Gleichstellung, Vielfalt und Teilhabe
- Beitrag zum Green Deal und dem Fokus der EU-Kommission auf Umwelt und Nachhaltigkeit
- Digitalisierung
- Internationale Dimension
Aktionsbereiche:
- „Aktionsbereich Kultur“ für den europäischen Kultur- und Kreativsektor mit Ausnahme des audiovisuellen Sektors
- „Aktionsbereich MEDIA“ für den audiovisuellen Sektor
- „sektorübergreifender Aktionsbereich“ für Projekte an der Schnittstelle zwischen Kultur und MEDIA
Spezifisches Ziel im sektorübergreifenden Aktionsbereich:
- Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Aktionsbereiche des Programms sowie Förderung einer vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienlandschaft und der Medienkompetenz
Maßnahmen
Thematische Prioritäten:
- Unterstützung der sektor- und länderübergreifenden Zusammenarbeit im Kultur- und Kreativsektor sowie der audio-visuellen Branchen
- Förderung innovativer Ansätze, auch unter Berücksichtigung des digitalen Wandels
- Förderung von sektorübergreifenden Aktivitäten, um die Anpassung an strukturelle und technologische Veränderungen im Medienbereich zu unterstützen
- Unterstützung von Kontaktstellen für das Programm und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren im Kultur- und Kreativsektor
„Creative Innovation Lab“:
- Unterstützung neuer Formen der kreativen Arbeit an den Schnittstellen unterschiedlicher Bereiche des Kultur- und Kreativsektors sowie der audio-visuellen Branchen
- Förderung innovativer sektorübergreifender Konzepte und Instrumente, zur Verbreitung und Monetarisierung von Kultur und Audiovisuellem, einschließlich des kulturellen Erbes
Förderung der Nachrichtenmedien:
- Begleiten des strukturellen und technologischen Wandels im Mediensektor
- Förderung grenzüberschreitender Projekte und digitaler Kompetenzen im Medienbereich
- Förderung der Medienkompetenz in der Bevölkerung
- Spezifische Maßnahmen für eine ausgewogenere Beteiligung der Geschlechter im Nachrichtenmediensektor
Förderung
Budget:
- Gesamtbudget von Creative Europe: 2,44 Mrd. Euro
- Davon entfallen 220 Mio. Euro (9%) auf den sektorübergreifenden Teil
Ko-Finanzierung:
- Üblicherweise liegt die Ko-Finanzierungsrate im sektorübergreifenden Aktionsbereich bei 60% bis 90%.
- Die Ko-Finanzierungsrate wird in den einzelnen Aufrufen individuell festgelegt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten
Projektpartner:
- In der Regel werden mehrere Partnerorganisationen aus mehreren Programmländern benötigt.
- Die Anzahl der benötigten Partnerorganisationen wird in den einzelnen Aufrufen individuell festgelegt.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission jährlich verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
- Projekte sollen grundsätzlich einen europäischen Mehrwert generieren (u.a. länderübergreifender Charakter, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Skaleneffekte).
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/818
Programmwebsite:
Programmwebsite der European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
Beratung:
Die Beratung erfolgt in Deutschland durch die beiden nationalen Kontaktstellen für das Creative Europe Programm.
Letzte Aktualisierung: 11.10.2024
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen