Kreatives Europa SEKTORÜBERGREIFEND

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Innovative Maßnahmen im Kultur- und Kreativsektor; Förderung einer vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienlandschaft und der Medienkompetenz.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Kultureinrichtungen sowie Unternehmen der Kreativ- und Medienbranchen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss und Vergaben. Ko-Finanzierungsrate in der Regel zwischen 60% und 90%. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.

Beratung

Creative Europe Desk KULTUR
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstr. 59a
53113 Bonn

+49 (0) 228 201 67 10
Kontakt: CED Kultur

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Wahrung, Entwicklung und Förderung der europäischen kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des europäischen Kultur- und Spracherbes
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors

Querschnittsziele:

  • Förderung von Inklusion, Gleichstellung, Vielfalt und Teilhabe
  • Beitrag zum Green Deal und dem Fokus der EU-Kommission auf Umwelt und Nachhaltigkeit


Aktionsbereiche:

  • „Aktionsbereich Kultur“ für den europäischen Kultur- und Kreativsektor mit Ausnahme des audiovisuellen Sektors
  • „Aktionsbereich MEDIA“ für den audiovisuellen Sektor
  • „sektorübergreifender Aktionsbereich“ für Projekte an der Schnittstelle zwischen Kultur und MEDIA

Spezifisches Ziel im sektorübergreifenden Aktionsbereich:

  • Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Aktionsbereiche des Programms sowie Förderung einer vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienlandschaft und der Medienkompetenz

Maßnahmen


Thematische Prioritäten:

  • Unterstützung der sektor- und länderübergreifenden politischen Zusammenarbeit
  • Förderung innovativer Ansätze, auch unter Berücksichtigung des digitalen Wandels
  • Förderung von sektorübergreifenden Aktivitäten, um die Anpassung an strukturelle und technologische Veränderungen im Medienbereich zu unterstützen
  • Unterstützung von Kontaktstellen für das Programm und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren im Kultur- und Kreativsektor


„Creative Innovation Lab“:

  • Unterstützung neuer Formen der kreativen Arbeit an den Schnittstellen unterschiedlicher Bereiche des Kultur- und Kreativsektors
  • Förderung innovativer sektorübergreifender Konzepte und Instrumente, zur Verbreitung und Monetarisierung von Kultur und Kreativität, einschließlich des kulturellen Erbes

Förderung der Nachrichtenmedien:

  • Begleiten des strukturellen und technologischen Wandels im Mediensektor
  • Förderung grenzüberschreitender Projekte und digitaler Kompetenzen im Medienbereich
  • Förderung der Medienkompetenz in der Bevölkerung
  • Spezifische Maßnahmen für eine ausgewogenere Beteiligung der Geschlechter im Nachrichtenmediensektor

Förderung


Budget:

  • Gesamtbudget von Creative Europe: 2,44 Mrd. Euro
  • Davon entfallen 220 Mio. Euro (9%) auf den sektorübergreifenden Teil


Ko-Finanzierung:

  • Üblicherweise liegt die Ko-Finanzierungsrate im sektorübergreifenden Aktionsbereich bei 60% bis 90%.
  • Die Ko-Finanzierungsrate wird in den einzelnen Aufrufen individuell festgelegt.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen, Kreise und Kultureinrichtungen.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
  • Das Programm steht zudem internationalen Organisationen aus dem Kulturbereich offen.


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten

Beantragung


Arbeitsprogramme:

  • Die EU-Kommission verabschiedet jährliche Arbeitsprogramme, in denen die geplanten Aufrufe und Mittelzuweisungen dargelegt werden.
  • Das Arbeitsprogramm 2023 ist veröffentlicht.

Antragstellung:

  • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
  • Projekte sollen grundsätzlich einen europäischen Mehrwert generieren (u.a. länderübergreifender Charakter, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Skaleneffekte).

Website: Antragstellung


    Projektpartner:

    • In der Regel werden mehrere Partnerorganisationen aus mehreren Programmländern benötigt.
    • Die Anzahl der benötigten Partnerorganisationen wird in den einzelnen Aufrufen individuell festgelegt.

    Weitere Informationen


    Verordnung:

    Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/818

    Website: EU-Kommission

    Arbeitsprogramm:

    Funding & Tenders Portal: Creative Europe Dokumente

    Website: EU-Kommission


    Programmwebsite:

    Programmwebsite der European Education and Culture Executive Agency (EACEA)

    Website: EACEA

    Beratung:

    Die Beratung erfolgt in Deutschland durch die beiden nationalen Kontaktstellen für das Creative Europe Programm. 

    Website: CED Kultur

    Website: CED Media

    Letzte Aktualisierung: 04.01.2023

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