Kreatives Europa KULTUR
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen europäischen Kultureinrichtungen, Netzwerke, Plattformen und Mobilität, Verbreitung literarischer Werke, Kapazitätsaufbau, Zugang zur und Teilhabe an der Kultur, z.B. Aufenthaltsprogramme, Tourneen, Ausstellungen, Festivals und Übersetzungen.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Vereine und Unternehmen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss, Preise und Vergaben. Ko-Finanzierung für Kooperationsprojekte von 60% bis 80%. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.
Beratung
Creative Europe Desk KULTUR
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstr. 59a
53113 Bonn
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Wahrung, Entwicklung und Förderung der europäischen kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des europäischen Kultur- und Spracherbes
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors
Querschnittsziele:
- Förderung von Inklusion, Gleichstellung, Vielfalt und Teilhabe
- Beitrag zum Green Deal und dem Fokus der EU-Kommission auf Umwelt und Nachhaltigkeit
Aktionsbereiche:
- „Aktionsbereich Kultur“ für den europäischen Kultur- und Kreativsektor mit Ausnahme des audiovisuellen Sektors
- „Aktionsbereich MEDIA“ für den audiovisuellen Sektor
- „sektorübergreifender Aktionsbereich“ für Projekte an der Schnittstelle zwischen Kultur und MEDIA
Spezifisches Ziel im Aktionsbereich Kultur:
- Förderung der künstlerischen und kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um die Schaffung europäischer Werke zu unterstützen und die wirtschaftliche, soziale und externe Dimension des europäischen Kultur- und Kreativsektors sowie die Innovation und Mobilität in diesem Sektor zu stärken
Maßnahmen
Thematische Prioritäten:
- Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Mobilität von Akteuren des Kultur- und Kreativsektors
- Verbesserung des Zugangs zur Kultur und der Teilhabe an Kultur sowie Verbesserung der Publikumsbeteiligung und -entwicklung in ganz Europa
- Förderung der Resilienz der Gesellschaft und Verbesserung der sozialen Inklusion sowie des interkulturellen Dialogs durch Kultur und Kulturerbe
- Verbesserung der Fähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors zur Förderung von Talenten, zur Innovation, zur Generierung von Wohlstand und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum
- Stärkung der europäischen Identität und der europäischen Werte durch Schärfung des Kulturbewusstseins, Kunsterziehung und kulturbasierte Kreativität in der Bildung
- Förderung des Aufbaus von Kapazitäten im europäischen Kultur- und Kreativsektor, sodass Organisationen auf internationaler Ebene agieren können
- Beitrage zur globalen Strategie der EU für internationale Beziehungen durch Kultur
Sektorspezifische Maßnahmen:
- Unterstützung der Musikbranche
- Unterstützung des Buch- und Verlagssektors
- Unterstützung des Architektur- und Kulturerbesektors
- Unterstützung anderer Sektoren des kreativen Schaffens (z.B. kreative Aspekte des Kulturtourismus, des Design- und Modesektors) sowie Repräsentation dieser Sektoren des kreativen Schaffens außerhalb der EU
Besondere Maßnahmen:
- finanzielle Unterstützung für die Aktion „Kulturhauptstädte Europas“
- finanzielle Unterstützung für das Europäische Kulturerbe-Siegel und für Vernetzungsaktivitäten der mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichneten Stätten
- Kulturpreise der Union
- Europäische Tage des Kulturerbes
- Unterstützung von europäischen kulturellen Einrichtungen wie Orchestern, die junge Menschen in einem inklusiven Ansatz mit großer geografischer Reichweite fördern, sowie von Stellen, die für die Bevölkerung der Union direkte kulturelle Dienstleistungen mit großer geografischer Reichweite erbringen
Förderung
Förderinstrumente:
- Europäische Kooperationsprojekte (klein/ mittel/ groß)
- Europäische Netzwerke
- Europaweite Plattformen
- Mobilitätsprogramm Culture Moves Europe
Kooperationsprojekte:
- Kooperationsprojekte bilden das Hauptförderinstrument. Es gibt drei Kategorien von Kooperationsprojekten
- Kleine Kooperationsprojekte: mind. drei Kultureinrichtungen aus mind. drei Programmländern. Ko-Finanzierung bis zu 80%. Max. Fördersumme 200.000 Euro
- Mittlere Kooperationsprojekte: mind. fünf Kultureinrichtungen aus mind. fünf Programmländern. Ko-Finanzierung bis zu 70%. Max. Fördersumme 1 Mio. Euro
- Große Kooperationsprojekte: mind. zehn Kultureinrichtungen aus mind. zehn Programmländern. Ko-Finanzierung bis zu 60%. Max. Fördersumme 2 Mio. Euro
Budget:
- Gesamtbudget von Creative Europe: 2,44 Mrd. Euro
- Davon entfallen 805 Mio. Euro (33%) auf den Bereich KULTUR
Ko-Finanzierung:
- Für Kooperationsprojekte im Bereich Kultur beträgt der Ko-Finanzierungssatz je nach Größe des Projekts 60% bis 80%.
- Die Ko-Finanzierungsraten in den anderen Bereichen werden in den einzelnen Aufrufen individuell festgelegt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
- Das Programm steht zudem internationalen Organisationen aus dem Kulturbereich offen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten
Projektpartner:
- In der Regel werden mehrere Partnerorganisationen aus mehreren Programmländern benötigt.
- Für kleine Kooperationsprojekte werden min. 3 Partner aus mind. 3 Programmländern benötigt.
- Für mittlere Kooperationsprojekte werden min. 5 aus min. 5 Programmländern benötigt.
- Für große Kooperationsprojekte werden min. 10 Projektpartner aus mind. 10 Programmländern benötigt.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission jährlich verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
- Projekte sollen grundsätzlich einen europäischen Mehrwert generieren (u.a. länderübergreifender Charakter, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Skaleneffekte).
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/818
Programmwebsite:
Programmwebsite der European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
Newsletter:
Website und Newsletter der nationalen Kontaktstelle Creative Europe Desk Kultur (CED)
Letzte Aktualisierung: 04.01.2023
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Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
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Kronprinzenstraße 6 45128 Essen