CEF Verkehr
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Verkehrsinfrastruktur für eine interoperable, nachhaltige, barrierefreie und sichere Mobilität in Europa, sowie die Anpassung des Verkehrsnetzes an die Doppelnutzung für zivile und militärische Mobilität.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise. Anträge mit deutscher Beteiligung bedürfen einer Zustimmung durch die Bundesregierung.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung grundsätzlich zwischen 30% und 50%.
Beratung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Referat G32 Transeuropäische Verkehrsnetze
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin
Die Details
Ziele
Allgemeines Ziel der CEF:
- Aufbau, Ausbau, Modernisierung und Vollendung der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales
Teilprogramme:
- CEF im Verkehrssektor
- CEF im Energiesektor
- CEF im Digitalsektor
Ziele der CEF im Verkehrssektor:
- Entwicklung effizienter, miteinander verbundener und multimodaler Netze für eine intelligente, interoperable, nachhaltige, barrierefreie und sichere Mobilität
- Anpassung des transeuropäischen Verkehrsnetzes an die Doppelnutzung für zivile und militärische Mobilität
Maßnahmen
Maßnahmen für effiziente, interoperable und multimodale Netze:
Schiene:
- Grenzüberschreitende Verbindungen, Kapazitätssteigerung bei bestehenden Strecken und in Schienenknoten, Anbindung von Güterterminals an das TEN-V Netz, Elektrifizierung von Trassen
Binnenwasserstraßen:
- Ausbau von Wasserstraßen und zugehöriger Infrastruktur (z.B. Schleusen), Schaffung neuer Wasserstraßen, Neu- und Ausbau von Schleusen und beweglichen Brücken, Automatisierung der Wasserstraßeninfrastruktur, Verbesserung der lichten Höhe unter Brücken
Binnenhäfen:
- Bessere Anbindung an Wasserstraßen, wasserseitige Infrastruktur, Verbesserung der Straßen- und Schienenzufahrten, Baggerarbeiten im Hafenbereich
Seehäfen:
- Sicherer Seezugang, Hafeninfrastruktur, landseitige Stromversorgung, Verbesserung der Straßen- und Schienenzufahrten
Straßen, KV-Terminals und Logistikplattformen:
- Vorab identifizierte Verbindungen, Verbesserung der Anbindung von See- und Binnenhäfen, Bau und Modernisierung von KV-Terminals
Maßnahmen für eine intelligente, interoperable, nachhaltige, multimodale, barrierefreie und sichere Mobilität:
- Unterstützung von Meeresautobahnen
- Unterstützung von Telematikanwendungen
- Unterstützung nachhaltiger Güterverkehrsdienste
- Unterstützung neuer Technologien, einschließlich Automatisierung und Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe ("AFIF")
- Beseitigung von Hemmnissen für die Interoperabilität, auch in städtischen Knoten
- Verwirklichung einer sicheren Infrastruktur und Mobilität
- Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturen gegenüber Klimawandel, Naturkatastrophen und im Bereich Cybersicherheit
- Verbesserung der Barrierefreiheit der Verkehrsinfrastrukturen
- Verbesserung der Zugänglichkeit von Verkehrsinfrastrukturen für Zwecke der Sicherheit und des Katastrophenschutzes
Für Maßnahmen zur Anpassung des Verkehrsnetzes an die Doppelnutzung für zivile und militärische Zwecke gelten zusätzliche Förderbedingungen.
Förderung
Budget:
- Gesamtbudget der Connecting Europe Facility: 33,7 Mrd. Euro
- Davon entfallen auf CEF Verkehr: rd. 25,8 Mrd. Euro
Ko-Finanzierung:
- Bei der Entwicklung des Kernnetzes max. 30%. Der Ko-Finanzierungssatz kann unter bestimmten Bedingungen auf 50% angehoben werden
- Bei grenzüberschreitenden Verbindungen des Gesamtnetzes 50%
- Für Maßnahmen, die Ziele in mehr als einem Sektor der CEF bedienen, kann der Ko-Finanzierungssatz um 10% angehoben werden
- Bei Studien maximal 50%
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen also, z.B. Kommunen und Kreise.
- Die genauen Bestimmungen hierzu sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten
Formale Zustimmung:
- Vorschläge können von einem oder mehreren Mitgliedstaaten eingereicht werden.
- Vorschläge können nach Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten auch von internationalen Organisationen, Unternehmen oder Einrichtungen (einschließlich regionale und lokale Behörden) eingereicht werden.
- Anträge, die Deutschland betreffen, müssen vorab vom BMDV geprüft und bestätigt werden.
Beantragung
Arbeitsprogramm:
- Grundlage aller Aufrufe ist das mehrjährige Arbeitsprogramm. Dieses wurde von der EU-Kommission verabschiedet.
- Im Arbeitsprogramm werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittel festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
- Anträge, die Deutschland betreffen, müssen vorab vom BMDV geprüft und bestätigt werden.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1153
Programmwebsite:
Programmwebsite des BMDV mit Hinweisen zum Zustimmungsverfahren
Verwaltung und Kontakt:
Die CEF Verkehr wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet:
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Chaussée de Wavre 910
1040 Brussels
Belgium
In Deutschland ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Begleitung der CEF Verkehr zuständig.
Letzte Aktualisierung: 21.10.2022
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen