CEF Energie

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Integration des europäischen Energiebinnenmarkts, Interoperabilität der Netze, Dekarbonisierung der Wirtschaft, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit sowie grenzüberschreitende Projekte, Letztere auch im Bereich erneuerbare Energien.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Gesellschaften, Kommunen und Kreise. Anträge mit deutscher Beteiligung bedürfen einer Zustimmung durch die Bundesregierung.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Ko-Finanzierung zwischen maximal 50% und in bestimmten Fällen max. 75%.

Beratung

Koordinierung in Deutschland:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Kontakt: BMWE

Die Details

Ziele


Allgemeines Ziel der CEF:

  • Aufbau, Ausbau, Modernisierung und Vollendung der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales

Teilprogramme:

  • CEF im Verkehrssektor
  • CEF im Energiesektor (inkl. CB-RES)
  • CEF im Digitalsektor

    Ziele der CEF im Energiesektor:

    • Weitere Integration des Energiebinnenmarkts, die grenz- und sektorübergreifende Interoperabilität der Netze, die Förderung der Dekarbonisierung der Wirtschaft, der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit
    • Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, einschließlich im Bereich erneuerbare Energien

    Maßnahmen


    Förderfähige Maßnahmen:

    • Arbeiten und Studien für Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse
    • Unterstützung grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, einschließlich innovativer Lösungen


    Bestimmungen für grenzüberschreitende Projekte im Bereich erneuerbare Energien (Auszug):

    • Tragen zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei. Sie sind Gegenstand eines Kooperationsabkommens zwischen zwei oder mehr Mitgliedsstaaten
    • Studien zur Entwicklung grenzüberschreitender Projekte
    • Für eine Förderung grenzüberschreitender Projekte müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
      • Eine Kosten-Nutzen-Analyse
      • Ein Nachweis, dass das Projekt ohne EU-Förderung nicht umgesetzt wird
    • Die Höhe der Förderung:
      • Muss in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen
      • Darf den Betrag nicht überschreiten, der erforderlich ist, um das Projekt kommerziell tragfähig zu machen

     

     

    Förderung


    Budget:

    • Gesamtbudget der Connecting Europe Facility: 33,7 Mrd. Euro
    • Davon entfallen auf CEF Energie: rd. 5,9 Mrd. Euro
    • Mindestens 15% davon sind für grenzüberschreitende Projekte im Bereich erneuerbare Energien vorgesehen

     

    Ko-Finanzierung:

    • Der Ko-Finanzierungssatz liegt grundsätzlich bei bis zu 50%. Bei Vorhaben von gemeinsamem Interesse kann der Ko-Finanzierungssatz unter bestimmten Bedingungen auf maximal 75% angehoben werden
    • Bei Studien maximal 50%

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen also, z.B. Unternehmen, Kommunen und Kreise.
    • Die genauen Bestimmungen hierzu sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

    Teilnahmeberechtigte Länder:

    • EU-Mitgliedstaaten
    • Assoziierte Drittstaaten


    Formale Zustimmung:

    • Vorschläge können von einem oder mehreren Mitgliedstaaten eingereicht werden.
    • Vorschläge können nach Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten auch von internationalen Organisationen, Unternehmen oder Einrichtungen (einschließlich regionaler und lokaler Behörden) eingereicht werden.
    • Jeder Förderantrag, der Deutschland betrifft, muss durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt werden. 

    Aktuelle Aufrufe


    Arbeitsprogramm:

    • Grundlage aller Aufrufe ist das mehrjährige Arbeitsprogramm. Dieses wurde von der EU-Kommission verabschiedet.
    • Im Arbeitsprogramm werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittel festgelegt.

    Website: EU-Kommission

       

      Aktuelle Aufrufe:

      • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
      • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
      • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
      • Anträge, die Deutschland betreffen, müssen vorab vom BMWE geprüft und bestätigt werden.

      Website: EU-Kommission

      Weitere Informationen


      Verordnung:

      Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1153

      Website: EU-Kommission

      Programmwebsite: 

      Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

      Website: CINEA


      Verwaltung und Kontakt:

      Die CEF Energie wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet:

      Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
      Chaussée de Wavre 910
      1040 Brussels
      Belgium

      In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) für die Begleitung der CEF Energie zuständig.

      Letzte Aktualisierung: 28.01.2026

      Weitere Service-Angebote

      EUROPA INFOS RUHR

      Der RVR informiert zu Aufrufen und Beteiligungsmöglichkeiten in der EU.

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      FÖRDERMITTELBILANZIERUNG

      Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.

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      ANSPRECHPERSONEN

      Der RVR weist Ansprechpersonen für Europa und Städtepartnerschaften aus.

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      EU-geförderte Projekte

      Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.

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      Andrea Höber

      Andrea Höber

      Referatsleiterin und EU-Beauftragte
      Referat Europa

      hoeber@rvr.ruhr
      +49 201 2069 6362
      Kronprinzenstraße 6 45128 Essen

      Christoph Sebald

      Christoph Sebald

      Referat Europa

      sebald@rvr.ruhr
      +49 (0) 201 2069 350
      Kronprinzenstraße 6 45128 Essen