CEF Digital

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Digitale Netze mit hoher Kapazität, einschließlich 5G, Infrastruktur für Smart Communities und Smart Cities sowie die Steigerung der Widerstandsfähigkeit und der Kapazität digitaler Backbone-Netze.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Anträge mit deutscher Beteiligung bedürfen einer Zustimmung durch die Bundesregierung.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Ko-Finanzierung zwischen 30% und 75%.

Beratung

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA)
Pl. Charles Rogier 16
1210 Brüssel

Kontakt: HADEA

Die Details

Ziele


Allgemeines Ziel der CEF:

  • Aufbau, Ausbau, Modernisierung und Vollendung der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales

Teilprogramme:

  • CEF im Verkehrssektor
  • CEF im Energiesektor
  • CEF im Digitalsektor

    Ziele der CEF Digital:

    • Einführung von und Zugang zu sicheren digitalen Netzen mit hoher Kapazität, einschließlich 5G
    • Steigerung der Widerstandsfähigkeit und der Kapazität digitaler Backbone-Netze durch grenzüberschreitende Anbindung

    Maßnahmen


    Förderfähige Maßnahmen: 

    • Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, insbesondere 5G-Systemen in „Smart Communities“
    • Ausbau der Netzabdeckung mit 5G-Systemen, insbesondere für grenzüberschreitende Verkehrswege
    • Aufbau neuer oder Modernisierung bestehender Backbone-Netze, einschließlich Unterseekabel
    • Digitale Vernetzungsinfrastrukturen für grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Verkehr oder Energie
    • Unterstützung operativer digitaler Plattformen

    Für Kommunen und Kreise dürften die Aufrufe im Bereich „5G Smart Communities“ von besonderem Interesse sein. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Arbeitsprogramm.

    Förderung


    Budget:

    • Gesamtbudget der Connecting Europe Facility: 33,7 Mrd. Euro
    • Davon entfallen auf CEF Digital: rd. 2 Mrd. Euro

      Ko-Finanzierung:

      • Grundsätzlich max. 30% der förderfähigen Projektkosten, allerdings gelten eine Reihe von Ausnahmen
      • Max. 50% bei Maßnahmen mit ausgeprägter grenzüberschreitender Dimension
      • Max. 75% für die Gigabit-Anbindung sozioökonomischer Schwerpunkte
      • Für Maßnahmen, die Ziele in mehr als einem Sektor der CEF bedienen, kann der Ko-Finanzierungssatz um 10% angehoben werden
      • Bei Studien maximal 50%

      Antragsberechtigte


      Antragsberechtigte:

      • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.
      • Die genauen Bestimmungen hierzu sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

      Teilnahmeberechtigte Länder:

      • EU-Mitgliedstaaten
      • Assoziierte Drittländer


      Formale Zustimmung:

      • Vorschläge können von einem oder mehreren Mitgliedstaaten eingereicht werden.
      • Vorschläge können nach Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten auch von internationalen Organisationen, Unternehmen oder Einrichtungen (einschließlich regionale und lokale Behörden) eingereicht werden.
      • Anträge, die Deutschland betreffen, müssen vorab vom BMDV geprüft und bestätigt werden.

      Aktuelle Aufrufe


      Arbeitsprogramme:

      • Grundlage aller Aufrufe sind die mehrjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
      • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

      Website: EU-Kommission

          Aktuelle Aufrufe:

          • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
          • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
          • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
          • Anträge, die Deutschland betreffen, müssen vorab vom BMDV geprüft und bestätigt werden.

          Website: EU-Kommission

          Weitere Informationen


          Verordnung:

          Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1153

          Website: EU-Kommission

          Programmwebsite:

          Programmwebsite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

          Website: BMDV

           


          Verwaltung und Kontakt:

          CEF Digital wird von der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) verwaltet.

          In Deutschland ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Begleitung der CEF Digital zuständig.

          Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
          Referat DP12 Europäische Politik für digitale Infrastrukturen, Weltfunkkonferenz
          Invalidenstraße 44
          10115 Berlin

          Kontakt: BMDV

          Letzte Aktualisierung: 23.06.2022

          Weitere Service-Angebote

          EUROPA INFOS RUHR

          Der RVR informiert zu Aufrufen und Beteiligungsmöglichkeiten in der EU.

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          FÖRDERMITTELBILANZIERUNG

          Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.

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          ANSPRECHPERSONEN

          Der RVR weist Ansprechpersonen für Europa und Städtepartnerschaften aus.

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          EU-geförderte Projekte

          Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.

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          Andrea Höber

          Andrea Höber

          Referatsleiterin und EU-Beauftragte
          Referat Europa

          hoeber@rvr.ruhr
          +49 (0) 201 2069 6362
          Kronprinzenstraße 6 45128 Essen

          Christoph Sebald

          Christoph Sebald

          Referat Europa

          sebald@rvr.ruhr
          +49 (0) 201 2069 350
          Kronprinzenstraße 6 45128 Essen