AMIF - nationales Programm
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Stärkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, legale Migration, Betreuung schutzbedürftiger Personen, Integration, Teilhabe, Bekämpfung irregulärer Migration und Rückführung sowie Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise. Juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften und internationale Organisationen. Natürliche Personen sind von einer Förderung durch den AMIF ausgeschlossen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung von max. 75% bis 90%.
Beratung
Die Beratung erfolgt durch 5 Bewilligungszentren der AMIF-Verwaltungsbehörde:
Die Zuständigkeiten sowie Kontaktdaten finden sich hier
AMIF-Verwaltungsbehörde
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Effiziente Steuerung der Migrationsströme
- Durchführung und Weiterentwicklung der gemeinsamen EU-Asyl- und Einwanderungspolitik
Spezifische Ziele (SZ):
- SZ 1: Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- SZ 2: Förderung legaler Migration und der wirksamen Integration von Drittstaatangehörigen
- SZ 3: Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr
- SZ 4: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und mit Drittstaaten
Allgemeine Grundsätze:
- Der Fonds ergänzt Interventionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
- Der Fonds soll zu einem europäischen Mehrwert führen.
- Der Einsatz des Fonds soll mit den Politiken und Prioritäten der EU kompatibel sein und andere EU-Programme (z.B. EFRE, ESF+) ergänzen.
Struktur:
- Der AMIF besteht aus zwei Teilen. Ein Teil wird durch die EU-Kommission verwaltet („thematische Fazilität“). Der zweite (größere) Teil wird unter geteilter Mittelverwaltung von den Behörden der Mitgliedstaaten umgesetzt.
- Die thematische Fazilität soll die Flexibilität des AMIF erhöhen, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können.
- Das nationale Programm in Deutschland wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.
Maßnahmen
Maßnahmen im SZ 1:
- Stärkung der Infrastruktur und Dienstleistungen der Asylsysteme in den Mitgliedstaaten (auch auf regionaler und lokaler Ebene)
- Einheitliche Anwendung des EU-Rechts
- Identifizierung, Aufnahme und Betreuung schutzbedürftiger Personen
- Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Migrationssteuerung
- Technische und Operative Unterstützung
Maßnahmen im SZ 2:
- Vorintegrationsmaßnahmen im Herkunftsland
- Förderung legaler Migration und der Umsetzung des EU-Rechts im Bereich Migration, einschließlich Familienzusammenführung
- Erstintegration
- Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Drittstaatsangehörigen und Austausch mit der Aufnahmegesellschaft
- Verbesserung der Organisationsstruktur auf kommunaler Ebene
Maßnahmen im SZ 3:
- Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration
- Unterstützung vulnerable Personen und unbegleiteter Minderjähriger bei der Rückkehr in das Herkunftsland
- Unterstützung eines koordinierten Rückkehrmanagements auf Unionsebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten
- Zusammenarbeit mit Drittländern und Stärkung ihrer Fähigkeit der Rückübernahme
Maßnahmen im SZ 4:
- Stärkung der Solidarität und der Zusammenarbeit mit den von Migrationsbewegungen betroffenen Mitgliedsstaaten sowie Drittländern
- Unterstützung der Überstellung von Personen von einem Mitgliedstaat in einen anderen
Förderung
Budget:
- Das Gesamtbudget des AMIF beträgt 9,88 Mrd. Euro.
- Auf das Nationale Programm Deutschland entfallen dabei rund 1,5 Mrd. Euro.
- Aus der „Thematischen Fazilität“ erhält Deutschland außerdem 500 Mio. Euro.
Mittelverteilung:
- 20% der Mittel für SZ 1
- 50% der Mittel für SZ 2
- 25% der Mittel für SZ 3
- 5% der Mittel für SZ 4
Ko-Finanzierung:
- Die Ko-Finanzierung beträgt grundsätzlich max. 75%.
- Für bestimmte Maßnahmen (z.B. Integrations- und Schutzmaßnahmen lokaler Behörden) kann der Ko-Finanzierungssatz auf 90% angehoben werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen im In- und Ausland, also z.B. Kommunen und Kreise.
Gebietskulisse:
- Förderfähig sind Antragsberechtigte mit Sitz in Deutschland und im Ausland.
Projektpartner:
- Projektkooperationen sind von der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht.
- Projektkooperationen bestehen grundsätzlich aus mindestens zwei voneinander unabhängigen juristischen Personen.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage des Förderaufrufs ist das Nationale Programm Deutschland des AMIF 2021-2027.
- Das Nationale Programm wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.
Aktueller Aufruf:
- Aus dem Nationalen Programm für Deutschland gibt es einen Förderaufruf zur Einreichung von Projekten, der für die gesamte Förderperiode 2021-2027 gilt. Anträge sollen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Projektbeginn gestellt werden. Frühestens ist ein Antrag auf Projektförderung zwölf Monate vor dem geplanten Projektbeginn und spätestens bis zum 30.06.2027 zu stellen.
- Der Förderaufruf ist auf der Website des BAMF veröffentlicht.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital im IT-System für die Innenfonds (ITSI). Zur Antragstellung wird eine Registrierung im IT-System für die Verwaltung der europäischen Innenfonds (ITSI) benötigt.
- Nach erfolgreicher Registrierung wird ein Code für die Registrierung in der Delegierten Benutzerverwaltung (DeBeV) übermittelt. Dort kann das ITSI-Benutzerkonto verwaltet werden.
- Die DeBeV ermöglicht die Erstellung mehrerer Benutzerkonten für die Projektleitung und Mitarbeitende.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1147
Programmwebsite:
Programmwebsite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Verwaltung:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die AMIF-Verwaltungsbehörde in Deutschland. Die Verwaltungsbehörde besteht aus fünf dezentralen Bewilligungsstellen und einer Zentralstelle in Nürnberg.
Für Nordrhein-Westfalen ist das Bewilligungszentrum in Düsseldorf zuständig. Das Bewilligungszentrum berät auch im Vorfeld der Antragstellung. Zudem findet monatlich eine Informationsveranstaltung zum AMIF 2021-2027 für interessierte Träger statt. Die Termine werden auf der Website veröffentlicht.
Bewilligungszentrum Düsseldorf
Erkrather Str. 349
40231 Düsseldorf
Letzte Aktualisierung: 08.11.2024
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen