AMIF - nationales Programm
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Stärkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, legale Migration, Betreuung schutzbedürftiger Personen, Integration, Teilhabe, Bekämpfung irregulärer Migration und Rückführung sowie Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung von max. 75% bis 90%.
Kontakt
AMIF-Verwaltungsbehörde
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Effiziente Steuerung der Migrationsströme
- Durchführung und Weiterentwicklung der gemeinsamen EU-Asylpolitik
Spezifische Ziele (SZ):
- SZ 1: Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- SZ 2: Förderung legaler Migration und der wirksamen Integration von Drittstaatangehörigen
- SZ 3: Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rücküberführung
- SZ 4: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und mit Drittstaaten
Struktur:
- Der AMIF besteht aus zwei Teilen. Ein Teil wird durch die EU-Kommission verwaltet („thematische Fazilität“). Der zweite (größere) Teil wird unter geteilter Mittelverwaltung von den Behörden der Mitgliedstaaten umgesetzt.
- Die thematische Fazilität soll die Flexibilität des AMIF erhöhen, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können.
- Das nationale Programm in Deutschland wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.
Maßnahmen
Maßnahmen im SZ 1:
- Stärkung der Infrastruktur und Dienstleistungen der Asylsysteme in den Mitgliedstaaten (auch auf regionaler und lokaler Ebene)
- Einheitliche Anwendung des EU-Rechts
- Identifizierung, Aufnahme und Betreuung schutzbedürftiger Personen
- Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Migrationssteuerung
- Technische und Operative Unterstützung
Maßnahmen im SZ 2:
- Vorintegrationsmaßnahmen im Herkunftsland
- Förderung legaler Migration und der Umsetzung des EU-Rechts im Bereich Migration, einschließlich Familienzusammenführung
- Erstintegration
- Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Drittstaatsangehörigen und Austausch mit der Aufnahmegesellschaft
- Verbesserung der Organisationsstruktur auf kommunaler Ebene
Maßnahmen im SZ 3:
- Förderung der freiwilligen Rückkehr
- Unterstützung vulnerable Personen und unbegleiteter Minderjähriger bei der Rückkehr in das Herkunftsland
- Unterstützung eines koordinierten Rückkehrmanagements auf Unionsebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten
- Zusammenarbeit mit Drittländern und Stärkung ihrer Fähigkeit der Rückübernahme
Maßnahmen im SZ 4:
- Stärkung der Solidarität und der Zusammenarbeit mit den von Migrationsbewegungen betroffenen Drittländern
- Unterstützung der Überstellung von Personen von einem Mitgliedstaat in einen anderen
Förderung
Budget:
- Das Gesamtbudget des AMIF beträgt 9,88 Mrd. Euro
- Auf das Nationale Programm Deutschland entfallen dabei rund 1,5 Mrd. Euro
- Aus der „Thematischen Fazilität“ erhält Deutschland außerdem 500 Mio. Euro
Mittelverteilung:
- 20% der Mittel für SZ 1
- 50% der Mittel für SZ 2
- 25% der Mittel für SZ 3
- 5% der Mittel für SZ 4
Ko-Finanzierung:
- Die Ko-Finanzierung beträgt grundsätzlich max. 75%
- Für bestimmte Maßnahmen (z.B. Integrations- und Schutzmaßnahmen lokaler Behörden) kann der Ko-Finanzierungssatz auf 90% angehoben werden
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen im In- und Ausland, also z.B. Kommunen und Kreise
Gebietskulisse:
- Förderfähig sind Antragsberechtigte mit Sitz in Deutschland und im Ausland
Projektpartner:
- Projektkooperationen sind von der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht
- Projektkooperationen bestehen aus mindestens zwei voneinander unabhängigen juristischen Personen
Beantragung
Programm:
- Das Nationale Programm Deutschland des AMIF 2021-2027 ist veröffentlicht
Antragstellung:
- Aus dem Nationalen Programm für Deutschland gibt es einen Förderaufruf zur Einreichung von Projekten, der für die gesamte Förderperiode 2021-2027 gilt.
- Der Förderaufruf ist auf der Website des BAMF veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im IT-System für die Verwaltung der europäischen Innenfonds (ITSI) benötigt.
- Nach erfolgreicher Registrierung wird ein Code für die Registrierung in der Delegierten Benutzerverwaltung (DeBeV) übermittelt. Dort kann das ITSI-Benutzerkonto verwaltet werden.
- Die DeBeV ermöglicht die Erstellung mehrerer Benutzerkonten für die Projektleitung und Mitarbeitende.
Allgemeine Grundsätze:
- Der Fonds ergänzt Interventionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
- Der Fonds soll zu einem europäischen Mehrwert führen
- Der Einsatz des Fonds soll mit den Politiken und Prioritäten der EU kompatibel sein und andere EU-Programme (z.B. EFRE, ESF+) ergänzen
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1147
Programm:
Website des Nationalen Programmes Deutschland des AMIF 2021-2027
Programmwebsite:
Programmwebsite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Verwaltung:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die AMIF-Verwaltungsbehörde in Deutschland. Die Verwaltungsbehörde besteht aus fünf dezentralen Bewilligungsstellen und einer Zentralstelle in Nürnberg.
Für Nordrhein-Westfalen ist das Bewilligungszentrum in Düsseldorf zuständig. Das Bewilligungszentrum berät auch im Vorfeld der Antragstellung
Bewilligungszentrum Düsseldorf
Erkrather Str. 349
40231 Düsseldorf
Letzte Aktualisierung: 14.10.2022
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Andrea Höber
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Referatsleiterin und EU-Beauftragte
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