AMIF - nationales Programm

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Stärkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, legale Migration, Betreuung schutzbedürftiger Personen, Integration, Teilhabe, Bekämpfung irregulärer Migration und Rückführung sowie Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Ko-Finanzierung von max. 75% bis 90%.

Beratung

AMIF-Verwaltungsbehörde
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Frankenstr. 210
90461 Nürnberg

Kontakt: BAMF

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele: 

  • Effiziente Steuerung der Migrationsströme
  • Durchführung und Weiterentwicklung der gemeinsamen EU-Asylpolitik

Spezifische Ziele (SZ):

  • SZ 1: Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  • SZ 2: Förderung legaler Migration und der wirksamen Integration von Drittstaatangehörigen
  • SZ 3: Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rücküberführung
  • SZ 4: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und mit Drittstaaten


Allgemeine Grundsätze:

  • Der Fonds ergänzt Interventionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
  • Der Fonds soll zu einem europäischen Mehrwert führen.
  • Der Einsatz des Fonds soll mit den Politiken und Prioritäten der EU kompatibel sein und andere EU-Programme (z.B. EFRE, ESF+) ergänzen.

Struktur:

  • Der AMIF besteht aus zwei Teilen. Ein Teil wird durch die EU-Kommission verwaltet („thematische Fazilität“). Der zweite (größere) Teil wird unter geteilter Mittelverwaltung von den Behörden der Mitgliedstaaten umgesetzt.
  • Die thematische Fazilität soll die Flexibilität des AMIF erhöhen, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können.
  • Das nationale Programm in Deutschland wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.

Maßnahmen


Maßnahmen im SZ 1:

  • Stärkung der Infrastruktur und Dienstleistungen der Asylsysteme in den Mitgliedstaaten (auch auf regionaler und lokaler Ebene)
  • Einheitliche Anwendung des EU-Rechts
  • Identifizierung, Aufnahme und Betreuung schutzbedürftiger Personen
  • Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Migrationssteuerung
  • Technische und Operative Unterstützung

Maßnahmen im SZ 2:

  • Vorintegrationsmaßnahmen im Herkunftsland
  • Förderung legaler Migration und der Umsetzung des EU-Rechts im Bereich Migration, einschließlich Familienzusammenführung
  • Erstintegration
  • Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Drittstaatsangehörigen und Austausch mit der Aufnahmegesellschaft
  • Verbesserung der Organisationsstruktur auf kommunaler Ebene


Maßnahmen im SZ 3:

  • Förderung der freiwilligen Rückkehr
  • Unterstützung vulnerable Personen und unbegleiteter Minderjähriger bei der Rückkehr in das Herkunftsland
  • Unterstützung eines koordinierten Rückkehrmanagements auf Unionsebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten
  • Zusammenarbeit mit Drittländern und Stärkung ihrer Fähigkeit der Rückübernahme

Maßnahmen im SZ 4:

  • Stärkung der Solidarität und der Zusammenarbeit mit den von Migrationsbewegungen betroffenen Drittländern
  • Unterstützung der Überstellung von Personen von einem Mitgliedstaat in einen anderen

Förderung


Budget:

  • Das Gesamtbudget des AMIF beträgt 9,88 Mrd. Euro.
  • Auf das Nationale Programm Deutschland entfallen dabei rund 1,5 Mrd. Euro.
  • Aus der „Thematischen Fazilität“ erhält Deutschland außerdem 500 Mio. Euro.

Mittelverteilung:

  • 20% der Mittel für SZ 1
  • 50% der Mittel für SZ 2
  • 25% der Mittel für SZ 3
  • 5% der Mittel für SZ 4


Ko-Finanzierung:

  • Die Ko-Finanzierung beträgt grundsätzlich max. 75%.
  • Für bestimmte Maßnahmen (z.B. Integrations- und Schutzmaßnahmen lokaler Behörden) kann der Ko-Finanzierungssatz auf 90% angehoben werden.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen im In- und Ausland, also z.B. Kommunen und Kreise.

Gebietskulisse:

  • Förderfähig sind Antragsberechtigte mit Sitz in Deutschland und im Ausland.


Projektpartner:

  • Projektkooperationen sind von der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht.
  • Projektkooperationen bestehen aus mindestens zwei voneinander unabhängigen juristischen Personen.

Aktuelle Aufrufe


Programm:

  • Grundlage des Förderaufrufs ist das Nationale Programm Deutschland des AMIF 2021-2027.
  • Das Nationale Programm wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet. 

Website: BAMF


Aktueller Aufruf:

  • Aus dem Nationalen Programm für Deutschland gibt es einen Förderaufruf zur Einreichung von Projekten, der für die gesamte Förderperiode 2021-2027 gilt.
  • Der Förderaufruf ist auf der Website des BAMF veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im IT-System für die Verwaltung der europäischen Innenfonds (ITSI) benötigt.
  • Nach erfolgreicher Registrierung wird ein Code für die Registrierung in der Delegierten Benutzerverwaltung (DeBeV) übermittelt. Dort kann das ITSI-Benutzerkonto verwaltet werden.
  • Die DeBeV ermöglicht die Erstellung mehrerer Benutzerkonten für die Projektleitung und Mitarbeitende.

Website: BAMF

    Weitere Informationen


    Verordnung:

    Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1147

    Website: EU-Kommission

    Programmwebsite:

    Programmwebsite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Website: BAMF

     


    Verwaltung:

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die AMIF-Verwaltungsbehörde in Deutschland. Die Verwaltungsbehörde besteht aus fünf dezentralen Bewilligungsstellen und einer Zentralstelle in Nürnberg.

    Für Nordrhein-Westfalen ist das Bewilligungszentrum in Düsseldorf zuständig. Das Bewilligungszentrum berät auch im Vorfeld der Antragstellung

    Bewilligungszentrum Düsseldorf
    Erkrather Str. 349
    40231 Düsseldorf

    Kontakt: Bewilligungszentrum

    Letzte Aktualisierung: 14.10.2022

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    Andrea Höber

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    Referatsleiterin und EU-Beauftragte
    Referat Europa

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