Europa Infos Ruhr

Europa Infos des Regionalverbands Ruhr (RVR)

Veröffentlichung: Gesetz zur Wiederherstellung der Natur tritt in Kraft

Das von den EU-Institutionen beschlossene Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist am 18. August 2024 in Kraft getreten.

Website: EU-Kommission

Mit dem Gesetz werden verschiedene Ziele verfolgt. Zunächst soll der in Teilen dramatische Rückgang der Biodiversität in der EU umgekehrt werden. Gleichzeitig soll das Gesetz aber auch einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel und zu den EU-Klimazielen leisten.

Das Gesetz sieht konkret vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 auf jeweils 20% der Landgebiete und der Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen ergreifen. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen für besonders bedrohte Spezies und Habitate. Dies betrifft beispielsweise den Schutz von Feldbrütern, die Wiederherstellung von Mooren oder die Renaturierung von 25.000 Flusskilometern in der EU. Darüber hinaus legt die Verordnung fest, Grünräume in Städten zu erhalten und ab 2030 auszuweiten.

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet alle zwei Jahre nationale Wiederherstellungspläne zu erstellen. Diese müssen die nationalen Handlungsbedarfe und Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der Verordnung schlüssig darlegen.

Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur setzt die EU globale Biodiversitätsziele aus dem 2022 beschlossenen Abkommen von Kunming-Montréal um.

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