Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur zukünftigen Gestaltung des Europäischen Strommarkts veröffentlicht.
Die Konsultation bereitet eine Reform des europäischen Strommarkts vor. Die Reform folgt drei Zielen:
- Ein widerstandsfähiger Strommarkt
- Verringerung der Auswirkung des Gaspreises auf die Stromrechnung
- Unterstützung der Energiewende
Rückmeldungen sind bis zum 13. Februar 2023 möglich. Für Rückmeldungen muss einmalig ein Nutzerprofil angelegt werden. Eine Registrierung im EU-Transparenzregister ist für Kommunen und Kreise nicht nötig.
Rückfragen zur Konsultation richten Sie bitte direkt an die EU-Kommission.