Die EU-Kommission bittet um Rückmeldung zur Umsetzung des Verursacherprinzips in Europa.
Das Verursacherprinzip verpflichtet Verursacher dazu, die Kosten für Maßnahmen zur Vermeidung, Kontrolle und Beseitigung von Umweltverschmutzung selbst zu tragen. Die Ergebnisse der Konsultation fließen in eine Bewertung der EU-Kommission ein, ob das Verursacherprinzip auf europäischer und nationaler Ebene effektiv umgesetzt wird. Die Bewertung soll 2024 veröffentlicht werden.
Rückmeldungen zur Konsultation sind noch bis zum 4. August 2023 möglich. Für Rückmeldungen muss einmalig ein Nutzerprofil angelegt werden. Eine Registrierung im EU-Transparenzregister ist für Kommunen und Kreise nicht nötig.
Rückfragen zur Konsultation richten Sie bitte direkt an die EU-Kommission.