Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Vorbereitung eines EU-Kreislaufwirtschaftsakts veröffentlicht.
Mit dem Kreislaufwirtschaftakt soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Versorgungssicherheit europäischer Unternehmen gestärkt werden. Gleichzeitig soll mit dem Kreislaufwirtschaftsakt ein Beitrag zu den EU-Klima- und Umweltzielen geleistet werden. Ziel ist, den grenzüberschreitenden Handel mit Wertstoffen und kreisläufigen Gütern zu erleichtern. Gleichzeitig soll der Zugang zu qualitativ hochwertigen Recyclingprodukten verbessert und die Marknachfrage angekurbelt werden.
Zielgruppe sind insbesondere Unternehmen (z.B. kommunale Entsorgungsbetriebe), aber auch Kommunen und Kreise. Rückmeldungen sind noch bis 6. November 2025 möglich.
Für Rückmeldungen muss einmalig ein Nutzerprofil angelegt werden. Eine Registrierung im EU-Transparenzregister ist für Kommunen und Kreise nicht nötig.
Die Veröffentlichung des EU-Kreislaufwirtschaftsakts ist für das vierte Quartal 2026 angekündigt.
Rückfragen zur Konsultation richten Sie bitte direkt an die EU-Kommission.