Die EU-Kommission bittet um Rückmeldung zum Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Die EU-Kommission schlägt in der Überarbeitung u.a. vor, dass:
- alle Neubauten der öffentlichen Hand ab 2027 den Null-Emissions-Standard erreichen müssen
- bei allen Neubauten ab 2030 das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial ermittelt werden soll
- Bestandsgebäude der öffentlichen Hand bis 2027 mindestens Energieeffizienzklasse F und bis 2030 mindestens Energieeffizienzklasse E erreichen müssen
- der komplette nationale Gebäudebestand bis 2050 Null-Emissions-Niveau erreichen soll
Die Rückmeldungen werden von der EU-Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um die Gesetzgebungsdebatte beeinflussen zu können. Rückmeldungen sind noch bis zum 14. Februar 2022 möglich. Für Rückmeldungen muss einmalig ein Nutzerprofil angelegt werden. Eine Registrierung im EU-Transparenzregister ist für Kommunen und Kreise nicht nötig.
Mit den Vorschlägen will die Kommission zur Erreichung der Klimaziele beitragen, Energiearmut verringern und die wirtschaftliche Erholung vorantreiben.
Weitere Informationen zu den Vorschlägen der EU-Kommission finden Sie in den Fragen & Antworten.