Europa Infos Ruhr

Europa Infos des Regionalverbands Ruhr (RVR)

Förderaufrufe: Kommunale Entwicklungspolitik 2026

Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kommunale Partnerschaften im Bereich der Entwicklungspolitik.

Website: SKEW

Ziel ist es, entwicklungspolitisch engagierte Kommunen zu unterstützen, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen im globalen Süden lokale Lösungsansätze im Sinne der Agenda 2030 zu entwickeln. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Frist für Interessenbekundungen ist der 31. März 2026. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 90%. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt max. 36 Monate.

Die SKEW berät im Vorfeld der Antragstellung.

Kontakt: SKEW

Förderaufruf: Kleinprojektefonds

Die SKEW fördert im Auftrag des BMZ kommunale Kleinprojekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Website: SKEW

Ziel ist, Kommunen beim Einstieg in neue Maßnahmen und Partnerschaften zu unterstützen. Kommunen sollen gemeinsam mit ihren Partnerkommunen im globalen Süden lokale Lösungsansätze im Sinne der Agenda 2030 entwickeln.

Antragsfrist ist der 15. Oktober 2026. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 90%. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 1.000 und 50.000 Euro. Die Projektdauer beträgt maximal 12 Monate.

Am 28. Januar 2026 bietet die SKEW eine Informationsveranstaltung zum Aufruf an. 

Website: SKEW

Anmeldungen sind online möglich. Die Teilnahme ist kostenlos. 

Die SKEW berät zudem im Vorfeld der Antragstellung.

Kontakt: SKEW

Förderaufruf: Personalstelle für kommunale Entwicklungspolitik

Die SKEW fördert im Auftrag des BMZ Personalstellen für die Koordinierung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit.

Website: SKEW

Mit der Förderung sollen Kommunen darin unterstützt werden, ihr entwicklungspolitisches Engagement auszubauen.

Die Antragsfrist unterscheidet sich je nach Modul. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 90%. Die Zuwendung umfasst u.a. Personalkosten für eine Koordinator*in (TVöD 11-13) und Mittel für Begleitmaßnahmen von bis zu 10.000 Euro. Die Projektdauer beträgt maximal 24 Monate. Auf Antrag kann eine Anschlussförderung gewährt werden.

Die SKEW berät im Vorfeld der Antragstellung.

Kontakt: SKEW

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