Förderaufruf: Nakopa
Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kommunale Partnerschaften im Bereich der Entwicklungspolitik.
Ziel ist es, entwicklungspolitisch engagierte Kommunen zu unterstützen, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen im globalen Süden lokale Lösungsansätze im Sinne der Agenda 2030 zu entwickeln.
Antragsfrist ist der 31. Januar 2023. Die Antragstellung setzt das Einreichen einer Interessenbekundung bis 30. November 2022 voraus. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 90%. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 36 Monate.
Die SKEW berät im Vorfeld der Antragstellung.
Förderaufruf: Kleinprojektefonds
Die SKEW fördert im Auftrag des BMZ kommunale Kleinprojekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.
Ziel ist, Kommunen beim Einstieg in neue Maßnahmen und Partnerschaften zu unterstützen. Kommunen sollen gemeinsam mit ihren Partnerkommunen im globalen Süden lokale Lösungsansätze im Sinne der Agenda 2030 entwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dieses Jahr auf der Unterstützung deutsch-ukrainischer Kommunalbeziehungen.
Antragsfrist ist der 15. Oktober 2023. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 90%. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 1.000 und 50.000 Euro. Die Projektdauer beträgt maximal 12 Monate.
Die SKEW berät im Vorfeld der Antragstellung.
Förderaufruf: Personalstelle für kommunale Entwicklungspolitik
Die SKEW fördert im Auftrag des BMZ Personalstellen für die Koordinierung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit.
Mit der Förderung sollen Kommunen darin unterstützt werden, ihr entwicklungspolitisches Engagement auszubauen.
Antragsfrist ist der 31. Januar 2023. Die Antragstellung setzt das Einreichen einer Interessensbekundung bis zum 30. November 2022 voraus. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 90%. Die Zuwendung umfasst u.a. Personalkosten für eine Koordinator*in (TVöD 11-13) und Mittel für Begleitmaßnahmen von bis zu 15.000 Euro. Die Projektdauer beträgt maximal 24 Monate. Auf Antrag kann eine Anschlussförderung gewährt werden.
Die SKEW berät im Vorfeld der Antragstellung.