Förderaufruf: Kommunales Corona-Solidarpaket
Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kommunale Partnerschaften mit Kommunen aus dem globalen Süden.
Ziel ist der Erfahrungsaustausch und die Umsetzung von Projekten zur Stärkung der lokalen Selbstverwaltung in der Pandemie.
Antragsfrist ist der 15. Oktober 2022. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Anträge werden vollfinanziert. Je Projektpartnerschaft kann ein Zuschuss zwischen 1.000 und 50.000 € beantragt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate.
Die SKEW berät im Vorfeld der Antragstellung.
Förderaufruf: Nakopa
Die SKEW fördert im Auftrag des BMZ kommunale Partnerschaftsprojekte im Bereich der Entwicklungspolitik.
Ziel ist es, entwicklungspolitisch engagierte Kommunen zu unterstützen, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen im globalen Süden lokale Lösungsansätze im Sinne der Agenda 2030 zu entwickeln.
Antragsfrist ist der 31. Juli 2022. Die Antragstellung setzt das Einreichen einer Interessenbekundung voraus. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 90%. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 50.000 und 300.000 €. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 36 Monate.
Die SKEW berät im Vorfeld der Antragstellung.
Förderaufruf: Kleinprojektefonds
Die SKEW fördert im Auftrag des BMZ kommunale Kleinprojekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.
Ziel ist, Kommunen beim Einstieg in neue Maßnahmen und Partnerschaften zu unterstützen. Kommunen sollen gemeinsam mit ihren Partnerkommunen im globalen Süden lokale Lösungsansätze im Sinne der Agenda 2030 entwickeln.
Antragsfrist ist der 15. Oktober 2022. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 90%. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 1.000 und 50.000 €. Die Projektdauer beträgt maximal 12 Monate.
Die SKEW berät im Vorfeld der Antragstellung.
Förderaufruf: Personalstelle für kommunale Entwicklungspolitik
Die SKEW fördert im Auftrag des BMZ Personalstellen für die Koordinierung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit.
Mit der Förderung sollen Kommunen darin gefördert werden, ihr entwicklungspolitisches Engagement auszubauen.
Antragsfrist ist der 31. Juli 2022. Die Antragstellung setzt das Einreichen einer Interessenbekundung voraus. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 90%. Die Zuwendung umfasst u.a. Personalkosten für eine Koordinator*in (TVöD 11-13) und Mittel für Begleitmaßnahmen von bis zu 15.000 €. Die Projektdauer beträgt maximal 24 Monate. Auf Antrag kann eine Anschlussförderung gewährt werden.
Die SKEW berät im Vorfeld der Antragstellung.