Die Bundesregierung hat neue Förderaufrufe im Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds veröffentlicht.
Zu den veröffentlichten Richtlinien gehört beispielsweise das Programm IQ – Integration durch Qualifizierung. Gefördert werden regionale Integrationsnetzwerke sowie branchen-, berufs- und qualifikationsübergreifende Aktivierungsprojekte. Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Unternehmen und Bildungsträger. Frist für die Einreichung von Projektskizzen ist der 22. April 2025.
Weitere veröffentlichte Programme sind z.B.:
- Akti(F) Plus zur besseren Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind (Frist für Interessenbekundungen: 13. Mai 2025)
- Bildungskommunen sowie Ganztag in Bildungskommunen zur Weiterentwicklung der kommunalen Bildungslandschaften (Antragstellung laufend möglich)
- Zukunft der Arbeit zur Umsetzung innovativer Projekte der unternehmerischen Wertschöpfung (z.B. Prozess- und Produktoptimierungen, neue Geschäftsmodelle, Qualifikation und Anpassung an den digitalen Wandel) (Frist für Projektskizzen: 15. Oktober 2025)
- EXIST-Women, Gründerstipendien für Frauen (Antragsfrist 30. September 2025)
Rückfragen zu den Programmen richten Sie bitte direkt an die ESF-Verwaltungsbehörde.
Allgemeine Informationen zum ESF-Bundesprogramm finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.