Die Bundesregierung hat neue Förderaufrufe im Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds veröffentlicht.
Zu den veröffentlichten Förderrichtlinien gehört beispielsweise das Programm BIWAQ. BIWAQ fördert quartiersbezogene lokale Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktprojekte, die mit städtebaulichen Maßnahmen verknüpft sind. Antragsberechtigt sind Kommunen. Die Projektlaufzeit beträgt min. 34 Monate. Kommunen können Förderungen zwischen 300.000 Euro und 2 Mio. Euro beantragen. Die Ko-Finanzierungsrate beträgt max. 90%. Frist für Interessenbekundungen ist der 20. März 2023.
Weitere veröffentlichte Programme sind z.B.:
- Rückenwind³ zur Förderung von Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit der Sozialwirtschaft (Frist für Interessenbekundungen 17. März 2023)
- Akti(F) Plus zur besseren Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind (Frist für Interessenbekundungen: 31. März 2023)
- Win-Win zur Förderung nicht erwerbstätiger junger Männer mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt (Frist für Interessenbekundungen: 14. April 2023)
Rückfragen zu den Programmen richten Sie bitte direkt an die ESF-Verwaltungsbehörde.