Das Land NRW fördert die Quartiersentwicklung in weniger stark entwickelten Ortsteilen aus Mitteln des EFRE.NRW 2021-2027.
Mit dem Programm „Wohnviertel im Wandel“ wird die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen gefördert, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den Themen „Klimaschutz und Klimaanpassung“ sowie „nachhaltige Entwicklung“.
Förderfähig sind investive Baumaßnahmen, insbesondere:
- Aufbereitung und Entwicklung von Brach- und Konversionsflächen
- Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen
- Verbesserung des öffentlichen Raums
- Modernisierung öffentlicher Bedarfseinrichtungen wie z.B. Bibliotheken, Schwimmbäder
Antragsberechtigt sind Kommunen. Anträge können online eingereicht werden. Die Ko-Finanzierung beträgt max. 90%.
Es gibt drei Einreichungsrunden:
- 31. Dezember 2022
- 30. September 2023
- 30. September 2024
Die Bezirksregierungen bieten im Vorfeld des ersten Aufrufs Informationsveranstaltungen an.
Rückfragen zum Aufruf oder zu den Veranstaltungen richten Sie bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.
Allgemeine Informationen zum EFRE.NRW 2021-2027 finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.