Die Bundesregierung hat einen neuen Förderaufruf im Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) veröffentlicht.
Mit dem Programm „Wandel der Arbeit“ werden Pilotprojekte in folgenden Bereichen gefördert:
- Personalentwicklung (z.B. neue Arbeitsmodelle), Weiterbildung und Gleichstellung
- Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/ oder Gleichstellung in KMU
- Innovative Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/ oder Gleichstellung
Antragsberechtigt sind private und öffentliche juristische Personen, also z.B. (kommunale) Unternehmen, Vereine, Verbände und Kammern. Öffentliche Verwaltungen sind von der Beantragung ausgeschlossen.
Die Projektdauer ist auf 3 Jahre begrenzt. Die Förderung beträgt max. 2 Mio. Euro. Die Ko-Finanzierungsrate variiert, liegt grundsätzlich aber bei max. 60%. Antragsfrist ist der 13. Oktober 2023.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte an das BMAS.