Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gemeinwohlorientierter Unternehmen.
Das Programm „Nachhaltig wirken“ richtet sich dabei an Einrichtungen, die Unternehmen und Start-Ups zu grundlegenden Fragen wie Existenzgründung, Unternehmensführung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit beraten. Gefördert wird die Einrichtung neuer oder die Ausweitung bestehender Unterstützungsangebote.
Bis Ende 2028 stehen insgesamt Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Personal- und Sachkosten. Der Ko-Finanzierungssatz beträgt bis zu 95%. Die Förderung beträgt bis zu 600.000 Euro pro Jahr. Es besteht eine Mindestprojektlaufzeit von 6 Monaten.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die ihre fachliche und administrative Qualifikation zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen nachweisen können (u.a. Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern oder Hochschulen). Anträge sind laufend möglich.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an das BMWK.
Allgemeine Informationen zum Bundesprogramm des ESF finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.