Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat im Europäischen Sozialfonds einen Aufruf zur Förderung des Übergangs von der Schule in den Beruf veröffentlicht.
Unter dem Titel „Übergangslotsen“ fördert das MAGS Personalstellen zur individuellen Begleitung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern auf ihrem Weg in die Ausbildung. Gefördert wird ein Träger je Regierungsbezirk. Der Träger übernimmt die Projektkoordination und entsendet in Abstimmung mit den zuständigen Behörden Übergangslotsen an Berufskollegs.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Verbände und Vereine. Die Ko-Finanzierungsrate beträgt max. 90%. Die Förderhöhe ergibt sich aus den geförderten Stellen je Regierungsbezirk. Der Durchführungszeitraum beginnt ab dem 15. Oktober 2023 und endet am 31. Dezember 2024.
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Frist für Interessenbekundungen ist der 5. September 2023.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte an das MAGS.