Das Land NRW fördert die Sanierung von Sportstätten in Kommunen.
Die Förderung erfolgt über das Programm „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“. Zwischen 2025 und 2036 sollen insgesamt 600 Mio. Euro für Investitionen in Stätten des Breitensports mobilisiert werden. Die Förderung wird in drei Bereichen umgesetzt:
- 200 Mio. Euro für vereinseigene Sportstätten
- 200 Mio. Euro für Schwimmbäder
- 200 Mio. Euro für kommunale Sportstätten
Das Land NRW hat den Förderaufruf für Bereich I (vereinseigene Sportstätten) nun geöffnet. Interessensbekundungen von Vereinen sind voraussichtlich ab 1. Juni 2026 über das Portal des Landessportbundes möglich.
Die Förderaufrufe für die Bereiche Schwimmbäder sowie kommunale Sportstätten befinden sich derzeit noch in Vorbereitung. Ihre Veröffentlichung könnte dann im Herbst 2026 folgen. Gerne informieren wir Sie, sobald uns hierzu genauere Informationen vorliegen.
Rückfragen zum Förderprogramm richten Sie bitte direkt an die zuständige Stelle in der Staatskanzlei NRW.