Der Bund fördert im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität die Sanierung kommunaler Sportstätten.
Gefördert werden die bauliche Sanierung und Modernisierung überregional bedeutsamer, öffentlich zugänglicher kommunaler Sportstätten (z.B. Hallen, Schwimmbäder, Freibäder und Sportplätze).
Für den Förderaufruf stehen insgesamt 333 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Der Bund gewährt einen Zuschuss von mind. 250.000 und max. 8 Mio. Euro. Die Ko-Finanzierung des Bundes beträgt grundsätzlich bis zu 45%. Für Kommunen in einer Haushaltsnotlage beträgt die Ko-Finanzierung des Bundes max. 75%. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.
Es kommt ein zweistufiges Antragsverfahren zur Anwendung. Frist für die Einreichung von Projektskizzen ist der 15. Januar 2026.
Am Donnerstag, den 27. November 2025, stellt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung den Förderaufruf in einer digitalen Informationsveranstaltung vor. Anmeldungen sind online möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte telefonisch an das BBSR.