Mit dem Aufruf „Aktion 10.000 Perspektiven“ fördert die Landesregierung die Einstellung von Personen, die SGB II bezogen haben oder langzeitarbeitslos waren, mit einer Einarbeitungspauschale. Die Mittel stammen aus dem REACT-EU Sonderfonds.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit bis zu 50 Beschäftigten in NRW. Es wird ein Festbetrag von 30€ je Arbeitsstunde gewährt. Die Förderung ist auf 1.500 € begrenzt.
Anträge sind bis zum 31. Dezember 2022 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Rückfragen richten Sie bitte an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.