Die Bundesregierung hat einen neuen Förderaufruf im Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds angekündigt.
BIWAQ richtet sich an die Bewohner*innen benachteiligter Stadtteile. Der Aufruf fördert quartiersbezogene lokale Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktprojekte, die mit städtebaulichen Maßnahmen verknüpft sind. Antragsberechtigt sind Kommunen. Die Projektlaufzeit beträgt min. 24 Monate. Kommunen können Förderungen zwischen 300.000 Euro und 1,2 Mio. Euro beantragen. Die Ko-Finanzierungsrate beträgt max. 90%. Frist für Interessenbekundungen ist der 15. Oktober 2025.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an das mit der Umsetzung beauftragte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Allgemeine Informationen zum ESF-Bundesprogramm finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.