Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Personalstellen für die Koordinierung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit.
Mit der Förderung sollen Kommunen darin unterstützt werden, ihr entwicklungspolitisches Engagement auszubauen.
Antragsfrist für Fördersegment I ist der 31. Oktober 2023 und für Fördersegment II der 15. Oktober 2024. Die Antragstellung setzt das Einreichen einer Interessensbekundung voraus. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 90%. Die Zuwendung umfasst u.a. Personalkosten für eine*n Koordinator*in (TVöD 11-13) und Mittel für Begleitmaßnahmen von bis zu 10.000 Euro. Die Projektdauer beträgt maximal 24 Monate. Auf Antrag kann eine Anschlussförderung gewährt werden.
Die SKEW berät im Vorfeld der Antragstellung.