Die Landesregierung fördert die Modernisierung von Aus- und Weiterbildungsstätten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Gefördert werden Einrichtungen, die Arbeits- und Fachkräfte gezielt in den Bereichen Digitalisierung, Umwelt- und ressourcenschonende Technologien sowie Biotechnologien weiterbilden. Förderfähig sind Investitionen in die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und (digitalen) Lehrräumen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Insgesamt stehen 12,5 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Förderung unterliegt einer Bagatellgrenze von 200.000 Euro. Für Einrichtungen des öffentlichen Rechts beträgt die Ko-Finanzierungsrate mindestens 80%. Antragsfrist ist der 30. Juni 2027. Die Projektdauer beträgt max. 24 Monate.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an den zuständigen Projektträger (PTJ). Der PTJ berät auch im Vorfeld der Antragsstellung.