Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert Auslandsaufenthalte für benachteiligte junge Menschen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Das Programm Juventus richtet sich dabei an arbeitslose junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, deren Zugang zu Arbeit und Ausbildung aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Gefördert werden Projekte für begleitete betriebliche Praktika im EU-Ausland und damit die Integration der jungen Menschen in den inländischen Arbeitsmarkt.
Die Projektdauer beträgt in der Regel vier Jahre. Die Förderung ist auf max. 2 Mio. Euro begrenzt. Der Ko-Finanzierungssatz beträgt max. 90%. Förderfähig sind u.a. Personalausgaben, Sach-, Mobilitäts- und Restkosten.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder Verbände. Für Anträge müssen Kooperationsverbünde geschlossen werden. Frist für Interessenbekundungen ist der 15. August 2023.
Am 19. Juni 2023 und am 23. Juni 2023 finden digitale Informationsveranstaltung zum aktuellen Förderaufruf und zum Hintergrund des Förderprogramms statt. Anmeldungen sind online möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an die ESF-Verwaltungsbehörde.
Kontakt: ESF-Verwaltungsbehörde
Allgemeine Informationen zum Europäischen Sozialfonds des Bundes finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.