Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im ESF-Bundesprogramm einen Förderaufruf für Maßnahmen gegen Einsamkeit und soziale Isolation veröffentlicht.
Unter dem Titel „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ adressiert der Förderaufruf die soziale Isolation von Menschen mittleren Alters. Zielgruppe sind Menschen zwischen 28 und 59 Jahren in besonderen Lebenslagen, z.B. Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit Migrationshintergrund, Arbeitslose oder Menschen in Übergangssituationen (z.B. Trennung, Umzug, Arbeitsplatzwechsel oder Einstieg ins Berufsleben).
Förderfähig sind u.a.:
- Die Erarbeitung eines kommunalen Aktionsplanes
- Die Stärkung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen
- Problemanalysen
- Ausbau der Kooperation zwischen Kommune, wirtschaftlichen Akteuren sowie zielgruppenspezifischen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden
- Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema
Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Förderung beträgt zwischen 20.000 und 100.000 Euro pro Jahr. Die Ko-Finanzierungsrate beträgt 40% für stärker entwickelte Regionen und 60% für Übergangsregionen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Frist für Interessenbekundungen ist der 31. Januar 2024.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an das BMFSFJ.
Allgemeine Informationen zum ESF Plus-Bundesprogramm finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.