Die EU-Kommission hat die diesjährigen Aufrufe im LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung veröffentlicht.
Von besonderem Interesse dürften die Standardaktionsprojekte (SAP) sein. Antragsberechtigt sind hier einzelne juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Einrichtungen und Unternehmen. Die EU-Ko-Finanzierungsrate beträgt 60%. Antragsfrist für ist der 4. Oktober 2022. Es wird eine Vorfinanzierung von üblicherweise bis zu 30% der Projektgesamtkosten gewährt.
Mit dem Aufruf Eindämmung des Klimawandels (SAP) fördert die EU u.a. Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, zur Energieeffizienz, zur Treibhausgasabscheidung sowie zum Monitoring von Treibhausgasemissionen. Mit dem Aufruf Anpassung an den Klimawandel (SAP) fördert die EU insbesondere innovative und systematische Ansätze zur Anpassung an den Klimawandel (z.B. nature-based solutions). Die Antragssumme ist nicht begrenzt. Als Orientierungswert gibt die EU-Kommission ein Projektbudget von 1-5 Mio. € an.
Rückfragen zu den Aufrufen richten Sie bitte direkt an die nationale LIFE-Beratungsstelle bei der ZUG. Die ZUG berät auch im Vorfeld der Antragstellung.