Die EU-Kommission hat die diesjährigen Aufrufe im LIFE-Teilprogramm Energiewende veröffentlicht.
Mit dem Teilprogramm Energiewende fördert die EU Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (insbesondere im Gebäudebereich) und zur Stärkung erneuerbarer Energien. Insgesamt wurden 13 Einzelaufrufe veröffentlicht. Für Kommunen und Kreise dürften insbesondere die Aufrufe im Gebäudebereich, der Aufruf zur Energiearmut und der Aufruf zur Unterstützung von kommunalen Energiewendestrategien von Interesse sein. Daneben gibt es z.B. einen Aufruf zur Unterstützung der Energiewende in europäischen Unternehmen.
Die EU-Ko-Finanzierungsrate beträgt einheitlich 95%. Antragsfrist ist der 16. November 2023. Antragsberechtigt sind üblicherweise Konsortien aus mindestens drei Partnern aus mindestens drei unterschiedlichen Programmländern. Einige Aufrufe richten sich aber auch an einzelne Antragsberechtigte.
Die Antragssumme ist nicht begrenzt. Als Orientierungswert gibt die EU-Kommission je nach Aufruf Projektgesamtbudgets von rund 0,5-2,5 Mio. Euro an. Es wird eine Vorfinanzierung von üblicherweise bis zu 30% der Projektgesamtkosten gewährt.
Rückfragen zu den Aufrufen richten Sie bitte direkt an die Nationale Kontaktstelle (NKS) Energie beim Projektträger Jülich. Die NKS Energie berät auch im Vorfeld der Antragstellung.