Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) fördert die Kooperation von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung und Hochschulen.
Unter dem Titel „Zukunftscampus Berufliche Bildung“ wird die Entwicklung, Weiterentwicklung und modellhafte Erprobung neuer Lehr- und Lernangebote unterstützt. Projekte können in den Bereichen berufliche Erstausbildung, berufliche Fort- und Weiterbildung sowie Berufsvorbereitung umgesetzt werden.
Antragsberechtigt sind Berufskollegs, Einrichtungen der überbetrieblichen Berufsausbildung und Hochschulen im Rheinischen Revier sowie in den Städten Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl.
Die Ko-Finanzierungsrate beträgt 85%. Der max. Durchführungszeitraum beginnt am 1.1.2024 und endet am 30.6.2026. Frist für Interessenbekundungen ist der 30. Juni 2025.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an das MAGS.