Das Europäische Parlament (EP) hat zwei Aufrufe zur Förderung von Kommunikationsmaßnahmen im Vorfeld der Europawahl 2024 veröffentlicht.
Die Förderung verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen Bürgerinnen und Bürger für die Rolle des EP und die Vorteile der Union sensibilisiert werden. Zum anderen soll für die Teilnahme an der Europawahl 2024 geworben werden.
Antragsberechtigt sind nicht-gewinnorientierte juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Je nach Aufruf beträgt die max. Fördersumme 60.000 bzw. 15.000 Euro. Die Ko-Finanzierungsrate beträgt max. 80%. Es wird eine Vorfinanzierung von bis zu 70% gewährt. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten. Alle Projekte müssen bis 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Es gibt zwei Antragsrunden. Frist für die erste Antragsrunde ist der 16. Mai 2023. Frist für die zweite Antragsrunde ist der 28. September 2023. Die Antragstellung erfolgt online.
Rückfragen zu den Aufrufen richten Sie bitte direkt an das Europäische Parlament.
Falls Sie eine Teilnahme planen, bitten wir um Kontaktaufnahme, um Anknüpfungspunkte und Synergien zur regionalen Europakampagne des RVR auszuloten.