Das Land NRW fördert Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel aus Mitteln des EFRE.NRW 2021-2027.
Mit dem Programm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel an oder auf Gebäuden und Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum gefördert.
Dazu zählen naturbasierte Lösungen:
- zum Schutz vor Überhitzung, Dürre, Trockenheit
- zur Schaffung von Verdunstungslücken
- zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
- nach dem Schwammstadt-Prinzip sowie
- zum Schutz vor Extremwetterereignissen
Im Förderaufruf stehen insgesamt rund 37 Mio. Euro zur Verfügung. Es müssen mind. 200.000 Euro beantragt werden. Die Ko-Finanzierungsrate beträgt max. 90%.
Es gibt zwei Antragsfristen. Erste Antragsfrist ist der 29. Februar 2024. Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Die max. Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.
Im Kontext des Förderaufrufs bietet das Forschungszentrum Jülich zwei digitale Informationsveranstaltungen an. Der erste Termin findet am 16. November 2023, von 10:00 bis 12:00 Uhr, digital statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Die Teilnahme ist kostenlos.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte an das Forschungszentrum in Jülich.
Allgemeine Informationen zum EFRE.NRW 2021-2027 finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.