Aufgrund des hohen Interesses fördert das Land NRW erneut Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel aus Mitteln des EFRE.NRW 2021-2027.
Mit dem Programm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel an oder auf Gebäuden und Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum gefördert.
Dazu zählen naturbasierte Lösungen:
- zum Schutz vor Überhitzung, Dürre, Trockenheit,
- zur Schaffung von Verdunstungslücken,
- zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse,
- nach dem Schwammstadt-Prinzip sowie
- zum Schutz vor Naturgefahren und Extremwetterereignissen.
Im vierten und letzten Förderaufruf stellt das Land insgesamt 34,2 Mio. Euro zur Verfügung. Diese teilen sich auf zwei Förderrichtlinien auf:
Verfahren 1 gilt für größere Vorhaben mit Gesamtausgaben ab 200.000 Euro netto. Für diesen Bereich stehen insgesamt 21,1 Mio. Euro zur Verfügung. Die max. Projektlaufzeit beträgt 30 Monate. Antragsfrist ist hier der 29. Januar 2026.
Verfahren 2 gilt für kleinere Vorhaben mit Gesamtausgaben unter 200.000 Euro. Für diesen Bereich stehen insgesamt 13,1 Mio. Euro zur Verfügung. Die max. Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip. Letzte Antragsfrist ist der 31. Dezember 2026.
Antragsberechtigt sind in beiden Verfahren Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Die Ko-Finanzierungsrate beträgt einheitlich max. 90%.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte an das Forschungszentrum in Jülich.
Allgemeine Informationen zum EFRE.NRW 2021-2027 finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.