Aufgrund des hohen Interesses fördert das Land NRW erneut Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel aus Mitteln des EFRE.NRW 2021-2027.
Mit dem Programm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel an oder auf Gebäuden und Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum gefördert.
Dazu zählen naturbasierte Lösungen:
- zum Schutz vor Überhitzung, Dürre, Trockenheit,
- zur Schaffung von Verdunstungslücken,
- zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse,
- zum Schutz vor UV-Strahlung,
- nach dem Schwammstadt-Prinzip sowie
- zum Schutz vor Extremwetterereignissen.
Aufgrund des hohen Interesses stellt das Land NRW im Rahmen eines dritten und letzten Aufrufs noch einmal 20 Mio. Euro zur Verfügung. Es müssen mind. 200.000 Euro beantragt werden. Die Ko-Finanzierungsrate beträgt max. 90%.
Frist für Interessenbekundungen ist der 28. April 2025. Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Die max. Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte an das Forschungszentrum in Jülich.
Allgemeine Informationen zum EFRE.NRW 2021-2027 finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.