Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im ESF-Bundesprogramm einen Förderaufruf für die Kinderbeaufsichtigung von Eltern in Integrationskursen veröffentlicht.
Angeboten wird die entgeltlose Qualifizierung von Kinderaufsichtspersonen. Gefördert wird darüber hinaus die Beschäftigung von Kinderaufsichtspersonen. Antragsberechtigt sind hier einzig die Träger von Integrationskursen. Die Projektdauer beträgt max. 36 Monate. Die Ko-Finanzierung beträgt max. 100%. Anträge können ab dem 7. Dezember 2023 laufend gestellt werden. Anträge sind möglich bis alle Mittel ausgeschöpft sind.
Gefördert wird ab 2025 außerdem die Einrichtung von fünf Verbundstellen zur Unterstützung der geförderten Träger. Auf die Förderung als Verbundstelle können sich auch Dachverbände sowie Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe bewerben.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an die zuständige Servicestelle.
Allgemeine Informationen zum ESF Plus-Bundesprogramm finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.