Die EU-Kommission hat einen Förderaufruf im Instrument für interregionale Innovationsinvestitionen (i3) veröffentlicht.
Das i3 Instrument soll interregionale Innovationsprojekte in der Kommerzialisierungs- und Skalierungsphase unterstützen. Projekte sollen durch technische Beratung und finanzielle Förderung auf Investitionsniveau gebracht werden. Es werden Projekte in drei Themenfeldern unterstützt:
- Grüner Übergang
- Digitaler Wandel
- Intelligente Fertigung
Antragsberechtigt sind Konsortien aus mindestens 5 Partnern aus mindestens 3 EU-Staaten. Als Projektkoordination kommen nur öffentliche Einrichtungen in Betracht. Am Konsortium teilnahmeberechtigt sind öffentliche und private Rechtspersonen, d.h. beispielsweise Kommunen, Kreise, Unternehmen, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen.
Mindestens 70% der beantragten Mittel müssen für Investitionen in Unternehmen verausgabt werden. Antragsfrist ist der 1. Februar 2022. Eine zweite Antragsrunde ist für 2022 angekündigt. Die Antragsfrist für die 2. Runde ist dann voraussichtlich der 18. Oktober 2022.
Die Ko-Finanzierungsrate beträgt 70%. Die Antragssumme ist nicht begrenzt. Als Orientierungswert gibt die EU-Kommission ein Projektbudget von 4-10 Mio. € an. Als Orientierungswert für die Projektdauer gibt die EU-Kommission 30-36 Monate an. Es wird eine Vorfinanzierung i.H.v. 70% der Projektgesamtkosten gewährt.
Die EU-Kommission bietet am 9. Dezember 2021, von 9:30 bis 12:00 Uhr, eine digitale Informationsveranstaltung zum i3 Instrument an. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen sind online bis zum 8. Dezember 2021 möglich.
Rückfragen zum Aufruf oder zur Veranstaltung richten Sie bitte direkt an die EU-Kommission.