Das EUREKA-Netzwerk hat den aktuellen Aufruf in der Förderrichtlinie „Eurostars 3“ veröffentlicht.
Mit Eurostars 3 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die grenzüberschreitende Kooperation innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Gefördert werden multilaterale Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben. Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Konsortien müssen aus mindestens zwei Projektpartnern aus mindestens zwei Programmländern gebildet werden.
Die Gesamtförderung für die deutschen Partner ist auf 500.000 € begrenzt. Die Projektlaufzeit beträgt max. drei Jahre. Der Ko-Finanzierungssatz beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten für KMU und bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten für Hochschulen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Antragstellung erfolgt online über die Seite des EUREKA-Netzwerks. Aktuelle Frist für Projektanträge ist der 13. April 2023.
Rückfragen zur Förderrichtlinie richten Sie bitte direkt an den DLR Projektträger.