Die Landesregierung NRW ruft dazu auf, sich für eine Förderung aus dem Landesprogramm „Europa-Schecks“ zu bewerben.
Gefördert werden Projekte, die u.a. Wissen über die EU und den Europarat vermitteln, den Austausch zwischen Generationen und europäischen Kulturen fördern, den Mehrwert von Europa aufzeigen, sich gegen Hass und für ein gutes Miteinander in Europa einsetzen.
Das Programm fördert kleine und mittlere Projekte. Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände und Bildungseinrichtungen. Die Antragssumme beträgt max. 25.000 Euro. Nächste Antragsfrist ist der 1. Dezember 2024. Bewerbungen sind laufend möglich. Für das kommende Jahr sind außerdem folgende Stichtage angekündigt:
- 1. Februar 2025
- 1. April 2025
- 1. Juni 2025
- 1. August 2025
Mit der kommenden Frist hat das Land NRW einzelne Fördermodalitäten angepasst. Wir empfehlen deshalb, die Förderkriterien aufmerksam zu lesen. Dies betrifft beispielsweise den Durchführungszeitraum (nun 3 Monate) und den Abrechnungszeitraum (nun 2 Monate).
Rückfragen zu den Europa-Schecks richten Sie bitte direkt an die mit der Durchführung betraute Bezirksregierung.