Die EU-Kommission hat den ersten Förderaufruf im Rahmen der European Urban Initiative (EUI) veröffentlicht.
Die EUI fördert innovative Projekte und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung. Projekte gelten dann als innovativ, wenn sie neue, noch nicht erprobte Methoden oder Instrumente anwenden. Thematisch müssen Projekte die drei Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses berücksichtigen:
- Nachhaltigkeit
- Inklusion
- Ästhetik
Die EU-Kommission sieht vier Bereiche, in denen Vorhaben besondere Wirksamkeit entfalten können:
- Kreisläufiges und emissionsneutrales Bauen und Renovieren
- Schutz und Weiterentwicklung kulturellen Erbes
- Anpassung von Gebäuden für bezahlbares Wohnen
- Wiederherstellung urbaner Räume
Antragsfrist ist der 19. Januar 2023. Antragsberechtigt sind Städte und Zusammenschlüsse von Kommunen mit mindestens 50.000 Einwohner*innen. Die Förderung setzt die Einbindung örtlicher Partner voraus. Projekte können mit bis zu 5 Mio. Euro unterstützt werden. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 80%. Die Umsetzungsdauer beträgt max. 3,5 Jahre.
Im Vorfeld der Antragstellung steht Ihnen ein digitaler Leitfaden und ein Selbstbewertungsinstrument zur Verfügung. Außerdem bietet das Programmsekretariat eine Reihe von Informationsveranstaltungen (in Präsenz und digital) an. Ab November 2022 bietet das Programmsekretariat auch Einzelberatungen an.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an das Programmsekretariat.