Die Landesregierung fördert den Übergang von der Schule in Ausbildung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus 2021-2027.
Zielgruppe der Maßnahme sind noch nicht ausbildungsreife junge Menschen. Interessierte Träger haben eine Ko-Finanzierung durch die Agentur für Arbeit nachzuweisen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung je teilnehmendem Jugendlichen. Grundsätzlich ist ein Förderzeitraum vom 1. September 2022 bis 31. August 2024 vorgesehen.
Bewerbungsfrist ist der 18. April 2022. Ihre Anträge und Rückfragen richten Sie bitte direkt an das MAGS NRW.