Die Landesregierung fördert die ganzheitliche Beratung für Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen aus dem Europäischen Sozialfonds. Ziel des Programms ist es, vor dem Hintergrund von Strukturwandel, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz eine qualitativ hochwertige, ganzheitliche Berufsberatung anzubieten.
Zuwendungsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften. Die Festbetragsfinanzierung beträgt 68 Euro je Beratungsstunde und ist pro Person auf maximal neun Stunden begrenzt. Der Durchführungszeitraum beginnt am 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2023.
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Die Frist für Interessenbekundungen (erste Stufe) endet am 26. September 2021.
Fragen zum Verfahrensablauf richten Sie bitte direkt an die AG Einzelprojekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS).
Fachliche Rückfragen richten Sie bitte an das zuständige Fachreferat im MAGS.