Die Landesregierung fördert Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen aus dem Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Mit dem Ausbildungsprogramm wird in den ersten 24 Monaten ab dem 1. September 2022 ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung sowie eine Begleitung der ausbildenden Unternehmen gefördert. Gefördert wird außerdem die Akquise und das Matching über einen Zeitraum von 12 Monaten. Den Gebietskörperschaften ist ein festes Kontingent an Plätzen zugewiesen. Zuwendungsempfänger ist der in einem Interessenbekundungsverfahren ausgewählte zertifizierte Bildungsträger.
Förderfähig sind die Personalkosten beim Projektträger, die Kosten für den Ausbildungsplatz sowie die Begleitung der ausbildenden Unternehmen. Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Die Frist für Interessenbekundungen (erste Stufe) endet am 30. Dezember 2021.
Fragen zum Verfahrensablauf richten Sie bitte direkt an die AG Einzelprojekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS).
Fachliche Rückfragen richten Sie bitte an das zuständige Fachreferat im MAGS.