Die Landesregierung NRW fördert die berufliche Weiterbildung für Einzelpersonen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus 2021-2027.
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent der Weiterbildungsausgaben, maximal 500 Euro. Die Förderung kann einmal pro Jahr von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen beantragt werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren: 100.000 Euro) nicht übersteigt. Die Mittel in Höhe von insgesamt 4,2 Millionen Euro jährlich, stammen aus dem Landeshaushalt und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Bildungsscheck 2.0 steht ausschließlich Einzelpersonen zur Verfügung.
Unterlagen und Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Allgemeine Informationen zum ESF NRW finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.