Das Land NRW fördert effiziente Ersatzneubauten von Schulen aus Mitteln des EFRE.NRW 2021-2027.
Gefördert werden Ersatzneubauten in Modulbauweise im Standard-Effizienzgebäude 40. Dies umfasst auch einen Anteil für nicht investive Ausgaben, wie z.B. Planungsleistungen zur Umsetzung des Vorhabens. Ziel ist, den Energiebedarf der Schulen zu reduzieren und gleichzeitig die Bauzeit kurz zu halten.
Das Gesamtbudget des Aufrufs beträgt 43 Mio. Euro. Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger. Die Ko-Finanzierung beträgt max. 80% und max. 90% für Kommunen in Haushaltssicherung. Es gibt keine Obergrenzen für Projektanträge. Es gibt keine Antragsfrist. Förderungen werden im Windhundverfahren vergeben.
Am 28. Oktober 2025 (heute!) findet von 13:30 bis 14:30 eine digitale Informationsveranstaltung statt. Anmeldungen sind online möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an die Kommunalagentur NRW.
Allgemeine Informationen zum EFRE.NRW finden Sie auch im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.