Das Land NRW fördert die Sanierung von öffentlichen Gebäuden aus Mitteln des EFRE.NRW 2021-2027.
Mit dem Programm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ wird die Sanierung von öffentlichen Gebäuden gefördert, die vorrangig karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen. Dazu zählen insbesondere:
- Kulturelle Einrichtungen
- Bibliotheken und Büchereien
- Sporthallen, einschließlich Nebenräume und Nebengebäude
- Schwimmbäder
- Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder
- Kitas, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen
- Pflegeheime
Förderfähig sind investive und nicht-investive (d.h. planerische) Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. Bei investiven Maßnahmen muss der Primärenergiebedarf des Gebäudes um mind. 50% abgesenkt werden.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Kreise, kommunale Unternehmen und (gemeinnützige) Einrichtungen. Insgesamt stehen für den Aufruf 196 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge können ab sofort eingereicht werden. Förderungen werden gewährt, bis die Mittel erschöpft sind.
Die max. Antragssumme beträgt 8 Mio. Euro. Die Ko-Finanzierung beträgt max. 80% bei nicht-investiven und max. 70% bei investiven Vorhaben.
Rückfragen zum Aufruf richten Sie bitte direkt an die für Sie zuständige Bezirksregierung.
Allgemeine Informationen zum EFRE.NRW 2021-2027 finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.