Das Land NRW fördert die Sanierung von öffentlichen Gebäuden aus Mitteln des EFRE.NRW 2021-2027.
Mit dem Programm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ wird die Sanierung von öffentlichen Gebäuden gefördert. Dazu zählen insbesondere:
- (NEU!) Verwaltungs- und Betriebsgebäude (wie Rathäuser, Bauhöfe und Feuerwachen)
- Kulturelle Einrichtungen
- Bibliotheken und Büchereien
- Sporthallen, einschließlich Nebenräume und Nebengebäude
- Schwimmbäder
- Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder
- Schulen, Kitas, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen
- Pflegeheime
Förderfähig sind investive und nicht-investive (d.h. planerische) Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. Bei investiven Maßnahmen muss der Primärenergiebedarf des Gebäudes um mind. 50% abgesenkt werden.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kreise, kommunale Unternehmen und (gemeinnützige) Einrichtungen. Aktuell stehen im Aufruf noch rund 60 Mio. Euro zur Verfügung. Förderungen werden gewährt, bis die Mittel erschöpft sind. Die Antragssumme beträgt mind. 200.000 und max. 8 Mio. Euro. Die Ko-Finanzierung beträgt max. 80%, bei Kommunen in der Haushaltssicherung max. 90%.
Insbesondere kleinere und mittlere Sanierungsprojekte haben derzeit noch gute Aussichten auf eine Zuwendung. Es wird empfohlen, sich bei einem Förderinteresse frühzeitig mit der Kommunal-Agentur NRW in Verbindung zu setzen.
Ein besonders gutes Beispiel für eine gelungene energetische Sanierung ist das Projekt „DISKO“ aus Oberhausen. Unter dem Titel hat die Stadt sieben kommunale Lehrschwimmbäder für 15 Mio. Euro saniert. Durch die energetische Sanierung konnte der Gesamtenergiebedarf der Stadt Oberhausen um 8% gesenkt werden.
Allgemeine Informationen zum EFRE.NRW 2021-2027 finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.