Die Bundesregierung fördert deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte.
Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten, sofern sie polnischer Kultur in Deutschland eine Bühne geben oder einen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten. Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Vereine, Stiftungen und Verbände. Die Förderung beträgt max. 20.000 Euro. Pro Jahr gibt es zwei Antragsfristen. Nächste Antragsfrist ist der 31. März 2026.
Rückfragen zur Förderung richten Sie bitte direkt an die zuständige Stelle bei der Bundesregierung.