Mit dem Aufruf „Endlich ein ZUHAUSE!“ fördert die Landesregierung die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds NRW.
Mit dem Aufruf erhalten Städte und Kreise in NRW die Möglichkeit, eine Förderung für sog. „Kümmerer“-Projekte zu erhalten. Antragsberechtigt sind Stadt- und Kreisverwaltungen. Gefördert werden bis zu 3 Personalstellen je Kreis und bis zu 2 Personalstellen je Stadt, zuzüglich einer Restkostenpauschale. Der Ko-Finanzierungssatz beträgt 90%.
Der Durchführungszeitraum reicht vom 1. März 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Antragsfrist ist der 29. November 2024. Anträge können bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.
Rückfragen richten Sie bitte an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.